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Karlsruhe (dpa) - Das Aus für die Brennelementesteuer vor fünf Jahren hat noch ein juristisches Nachspiel. Am Freitag (9.30 Uhr) äußert sich das Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob ein Kraftwerks-Betreiber auf seine Rückerstattung auch Zinsen bekommen muss. Angesichts eines Betrags von fast 55 Millionen Euro ist das keine kleine Summe. Die Finanzgerichte hatten in dem Fall einen Anspruch auf Zinsen verneint, weil das Unternehmen gegen den Steuerbescheid nur Einspruch eingelegt und nicht geklagt hatte.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten das Gesetz über die Steuer im Frühjahr 2017 rückwirkend für nichtig erklärt - der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt. Damit wurde ein Zustand hergestellt, als hätte es die Steuer niemals gegeben. Für die Bundesregierung ein ziemliches Fiasko: Sie musste den Atomkonzernen mehr als sechs Milliarden Euro zu Unrecht kassierte Steuern aus den Jahren 2011 bis 2016 erstatten. Bei der Steuer wurden auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen, je Gramm 145 Euro fällig. (Az. 2 BvR 737/20)

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