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Straßburg (dpa) - Griechenland muss der Inhaberin eines Hotels in Athen 312 500 Euro zahlen, weil die Behörden gegen die jahrelange Besetzung des leerstehenden Gebäudes durch Flüchtlinge und Unterstützer nicht entschieden genug einschritten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag entschieden. Das EU-Land habe das Recht auf Schutz von Eigentum verletzt, so das Gericht. Der Inhaberin des Hotels seien dadurch hohe Schulden entstanden (Nummer 12929/18).

Die griechische Regierung hatte das Verhalten der Behörden auch damit begründet, dass es keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten für die Migranten gegeben habe. Das Gericht erklärte dazu, dies sei keine Rechtfertigung für anhaltende Untätigkeit. So sei ein Räumungsbescheid auch nach mehrfacher Anordnung von der Polizei nicht umgesetzt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Er ist kein Gericht der Europäischen Union.

Nachdem die Besetzer gekappte Strom- und Wasserleitungen wieder verbunden hatten, hatten die staatlichen Wasser- und Stromverbände auf einen Einspruch der Hotelbesitzerin, für die Kosten nicht aufkommen zu müssen, zudem nicht reagiert. Nach rund drei Jahren verließen die Migranten und die Aktivisten das Gebäude freiwillig.

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20201203T164243+0100bdt0502
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