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Straßburg (dpa) - Wegen des Tods ihres Ehemanns in Polizeigewahrsam soll Georgien einer Klägerin nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 40 000 Euro Entschädigung zahlen. Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, wurde in dem Fall das Recht auf Leben verletzt. Der Mann hatte als Offizier gearbeitet und war im Nachgang des August-Kriegs von 2008 zwischen Georgien und Russland in Haft ums Leben gekommen. (Nummer 72080/12)

In dem wenige Tage dauernden Krieg verlor Georgien die Provinzen Südossetien und Abchasien, die etwa ein Fünftel seines Territoriums ausmachten. Russland erkannte die Regionen gegen internationalen Protest als unabhängige Staaten an. Sie sind weiterhin von Russland abhängig, das dort auch Tausende Soldaten stationiert hat. Die EU und die USA sehen die Gebiete aber weiter als Teil Georgiens an.

Der Mann war wenige Tage nach Kriegsende von Spezialkräften festgenommen worden. Augenzeugen berichteten, dass er dabei als Landesverräter beschimpft worden war. Offiziellen Angaben zufolge war der Mann wegen illegalen Drogenbesitzes festgenommen worden und bei einem Fluchtversuch gestorben. Seine Witwe sprach hingegen von einem Tod durch Folter. Beweismittel belegten mehrere Verletzungen am Körper des Mannes und tiefe Wunden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in 47 Staaten. Das Menschenrechtsgericht ist kein Gericht der Europäischen Union.

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20201119T124103+0100bdt0294
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