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Berlin (dpa) - Die geplanten Schritte zu den im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen 2030-Zielen beim CO2-Sparen werden nach einer Analyse für das Umweltbundesamt in fast allen Bereichen verpasst: von Verkehr über Gebäude, Landwirtschaft und Industrie bis zur Energiewirtschaft. Eine Kurzfassung der Berechnungen ist bereits seit März bekannt. Nun steht auch die ausführliche Fassung auf der Homepage des Bundesamts, die einzelne Maßnahmen und ihre Wirkung betrachtet. Demnach ist mit dem Klimaschutzprogramm nur der Bereich «Abfallwirtschaft und Sonstiges» auf dem Weg, sein Ziel zur Minderung von Treibhausgasen für 2030 zu schaffen. Die Analyse bezieht sich auf Maßnahmen, die Stand Januar 2020 geplant waren.

Klimapolitisch ist derzeit allerdings viel in Bewegung. Wenn die EU ihre Ziele wie angekündigt hochschraubt, könnte auch Deutschlands bisheriges 2030-Ziel, nämlich 55 Prozent weniger Treibhausgase als 1990, nochmal angepasst werden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und das jüngste Konjunkturpaket der Bundesregierung sind nicht in der Abschätzung berücksichtigt, das Paket enhält aber auch Maßnahmen, die dem Klima nützen sollen - etwa eine höhere Kaufprämie für E-Autos.

Dass es - Stand jetzt - noch nicht reicht, wird dennoch deutlich. Die mit Abstand größte Lücke besteht der Analyse zufolge im Verkehr - schon 2025 sind dort 27 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu viel auf dem Konto, 2030 dann sogar 33,4. In diese Einheit werden alle Treibhausgase umgerechnet, um besser vergleichen zu können.

«Die Bundesregierung hat noch einen Stapel klimapolitischer Hausaufgaben vor sich liegen», sagte der Präsident des Deutschen Naturschutzrings, Kai Niebert, der Deutschen Presse-Agentur. «Die Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms legt den Finger in die Wunde, denn sie offenbart die Versäumnisse, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr und Landwirtschaft.»

Das neue Klimaschutzgesetz soll dafür sorgen, dass die CO2-Einsparziele künftig auch erreicht werden. Für die verschiedenen Bereiche wie Verkehr oder Landwirtschaft schreibt es Jahresbudgets vor. Werden diese nicht eingehalten, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm vorlegen.

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